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Hinweisgeberschutzgesetz: Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern

Alpha Management

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und ist seit dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend. ## Wer ist betroffen? Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten, über die Hinweisgeber Verstöße melden können. Seit dem 17. Dezember 2023 gilt diese Pflicht ohne Ausnahme. ## Pflichten im Überblick - **Interne Meldestelle einrichten**: Eine vertrauliche Stelle, an die sich Hinweisgeber wenden können - **Eingangsbestätigung**: Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung - **Rückmeldung**: Innerhalb von 3 Monaten über ergriffene Folgemaßnahmen - **Dokumentation**: Mindestens 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens aufbewahren - **Vertraulichkeit**: Die Identität des Hinweisgebers muss geschützt werden ## Schutz der Hinweisgeber Das Gesetz verbietet Repressalien gegen Hinweisgeber. Dazu gehören: - Kündigungen und Abmahnungen - Versagung von Beförderungen - Mobbing oder Rufschädigung Bei Verstößen gilt eine Beweislastumkehr: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Maßnahme nicht im Zusammenhang mit der Meldung stand. ## Bußgelder - Keine Meldestelle eingerichtet: bis zu 20.000 EUR - Behinderung einer Meldung oder Repressalien: bis zu 50.000 EUR - In bestimmten Konstellationen können sich die Bußgelder auf bis zu 500.000 EUR verzehnfachen ## Vorteile für Unternehmen Ein professionelles Hinweisgebersystem ist nicht nur Pflicht, sondern bietet auch Vorteile: - Frühwarnsystem für Missstände - Schutz vor finanziellen Schäden und Reputationsverlust - Stärkung der Unternehmenskultur und Mitarbeiterbindung
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